Ich habe am 09.02.2016 (17.30 Uhr) per e-Mail um einen Beurkundungstermin zwischen dem
26.02. und dem 03.03.2016 gebeten.
Mit e-mail vom 10.02. (08.44 Uhr) wurde ich durch das Notariat aufgefordert, mich "bezüglich
eines Notartermines" mit dem Notariat telefonisch in Verbindung zu setzen.
Auf meinen Anruf hin, wurde mir mitgeteilt, dass ich "erst einen Termin erhalte", wenn ich
die Vertragsangaben eingereicht habe.
Ich habe die gesamten Vertragsangaben samt Grundbuchauszug mit e-Mail... weiterlesen
vom 10.02. (11.25 Uhr) an das Notariat geleitet
und um möglichst baldigen Rückruf zwecks Beurkundungstermin gebeten.
Da ich um 16.00 Uhr noch immer keine Information hinsichtlich des Beurkundungstermins erhalten habe, habe ich dem Notariat per e-Mail mitgeteilt, dass ich für den Fall, dass ich bis zum folgenden Tag, 12.00 Uhr, noch immer keinen Beurkundungstermin erhalten habe, die Beurkundung durch ein anderes Notariat vornehmen lasse.
Daraufhin hat Notar Martin per e-mail mitgeteilt, dass er "sich keine Termine und auch keine Ultimaten aufzwingen lässt" und mich aufgefordert, die Beurkundung durch ein anderes Notariat vornehmen zu lassen.[verkleinern]