Nach 15 Monaten "Mietverhältnis" kann man den Zustand nur als "absolut gruselig" bewerten.
Bemerkenswert ist, dass der Eigentümer als Mitglied im Landtag Baden-Württemberg an dem Beschluss beteiligt war, dass in Mietwohnungen Rauchmelder angebracht sein müssen. In der Verordnung wurde aber vergessen, zu erwähnen, dass "Schlösser" von dieser Verordnung ausgeschlossen sind. Dem entsprechend tragen die anwesenden Feuerlöscher auch das letzte Prüfsiegel von 1998, wo Feuerlöscher natürlich bei... weiterlesen
einem Gebälk, das über 400 Jahre getrocknet ist, eh keinen Sinn machen.
Man hat dort auch hinzunehmen, dass bei privaten Veranstaltungen, (Geburtstagen in der privat angemieteten) Wohnung, der Schlossherr dem Mieter vorschreiben will, welches Bier er seinen Gästen ausschenken muss, weil der Schlossherr für seine CDU-Veranstaltungen einen Vertrag mit der Diestelhäuser Brauerei hat.
Die elektrischen Anlagen stammen noch aus der Blütezeit der Feuerlöscher, so dass damit zu rechnen ist, dass der Nachbar mit am eigenen gemeldeten Stromzähler hängt.
Im übrigen ist "Organisation" das falsche Wort in einem Haus, wo defekte Relais, für die Nachtumschaltung der Speicherheizung, nach mehrmaligem anmahnen nicht ausgetauscht werden, was 15 Monate dröhnen mit 50 Hz auszuhalten mit sich brachte.
Noch zu erwähnen wäre die Wasser-Qualität, welche durchaus monatelangen chronischen Durchfall zur Folge haben kann, wie bei mir.
Das besondere Wohnen in 50 Jahren war sehr reizend![verkleinern]