Bereits bei Lieferung beschädigte Fliesen wurden gelegt anstatt sie auszusortieren. Sofort nach Ende der Verlegearbeiten drängte man auf eine Unterschrift, dass alles in Ordnung sei, obwohl die Fliesen so verdreckt waren, dass man die Schäden zunächst nicht sehen konnte, sondern erst nach einer gründlichen Reinigung zum Vorschein traten. Ferner bestand mit der Firma gar kein Werkvertag, da sie als Subunternehmer eines Generalübernehmers tätig war und somit rechtlich auch keine Abnahmepflicht.
Nach zweimaliger Beanstandung war dann schließlich der 3.Korrekturversuch für Ausfugungen und Setzen von Randleisten endlich erfolgreich.
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