Mitarbeiterinnen suchen prinzipiell
zum wiederholten Male nicht das rezeptgebührenfreie / zuzahlungsfreie Medikament raus!
Rabattverträge zwischen Gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern werden von Mitarbeitern
dieser Apotheke nicht berücksichtigt,
obwohl die Mitarbeiter bzw. die Eigentümerin / als verantwortliche Apothekerin Frau Ritter gesetzlich dazu verpflichtet ist.
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Antwort des Inhabers
Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir bedauern sehr, dass Sie sich veranlasst fühlen, Kritik an unserer Arbeit zu üben. Die Rabattverträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern sind Grundlage unserer Arbeit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, diese Regeln zu befolgen. Bei Nichteinhaltung drohen Retaxationen seitens der Krankenkassen, die für mich als verantwortliche Apothekerin dazu führen. dass Medikamente nicht erstattet werden und ich die entstandenen Kosten selbst tragen muss. Insofern haben wir alle großes Interesse daran, die Rabattverträge einzuhalten! Rabattarzneimittel sind gelegentlich bei einzelnen Krankenkassen von der Zuzahlung befreit. Unsere Arbeitsabläufe sind so optimiert, dass uns von unserer Software zunächst das bei uns vorrätige Rabattarzneimittel angezeigt wird, damit wir unsere Kunden schnellstmöglich versorgen können. Leider kann von Krankenkasse zu Krankenkasse das zuzahlungsbefreite Präparat variieren, so dass sich eine optimale Lagerhaltung hinsichtlich zuzahlungsbefreiter Medikamente schwierig gestaltet. Das kann gelegentlich dazu führen, das wir Ihnen zunächst das bei uns vorrätige Arzneimittel anbieten und nicht das Arzneimittel, das bei Ihrer Krankenkasse zuzahlungsbefreit ist, wir aber erst bestellen müssten. Selbstverständlich sehen wir gern nach, ob es auch Rabattarzneimittel ohne Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse gibt! Bei dem stattgefundenem Gespräch bestand ein Missverständnis zwischen der Annahme der Kollegin, es handle sich um eine generelle, patientenbezogene Zuzahlungsbefreiung und Ihrem Wunsch nach einem von der Zuzahlung befreiten Rabattarzneimittel. Ein konkreter Hinweis von Ihnen wäre hierfür sehr hilfreich! Gern nehmen wir uns die Zeit, um Ihnen in unserer Apotheke direkt am Bildschirm unsere Arbeitsweise näher zu erläutern und damit vielleicht das gegenseitige Verständnis zu verbessern. Rufen Sie uns bitte an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir in Ruhe miteinander sprechen können. Mit freundlichen Grüßen Ivonne Rittner
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