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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 3 Bewertungen


    Schließen uns baugeschädigter an.planung überzeugend,Ausführung der reinste Horror!angefangen bei veralteten Formularen bei Baugenehmigung,über fehlerhafte Pläne,kostenüberschreitung,Gewerke in Kostenanschlag vergessen,Weitergabe von vertragsunterlagen an Handwerker etc.grundsätzlich auf Seiten der Handwerker,teilweise um eigene Fehler zu vertuschen! NIE WIEDER!!!!
    Fazit:hätten wir das gewusst,hätten wir nie ein Haus gebaut!
    P.s. Andere geschädigte Können uns gerne kontaktieren.

    geschrieben für:

    Architekten in Stuttgart

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    klausmlange Klingt nach viel Ärger. Wenn der Architekt veraltete Formulare verwendet, baut er vermutlich nicht so viel oder die Formulare wurden erst kurz zuvor verändert und er hat das nicht mitbekommen. Beides ist nicht toll
    Auchbaugeschädigter Viel Ärger und noch viel mehr!!! 80 % der Gewerke, welche über den Architekten vergeben wurden sind im Endeffekt vor Gericht gelandet, da Schlussrechnungen falsch freigegeben wurden, Rechnungen generell viel zu spät freigegeben wurde und uns dadurch teilweise die Skontierung flöten gegangen ist, unzählig viele Nachträge (mit Sicherheit nicht durch uns verschuldet) entstanden sind, der Architekt Gewerke eigenmächtig vergeben hat und und und... Vor Gericht hatten die Handwerker dann teilweise sogar den Architektenvertrag dabei. Wir konnten uns allerdings mit fast allen Handwerkern einigen, da von beiden Parteien anerkannt wurde, dass das Chaos einzig und alleine auf die Planung / Überwachung zurückzuführen war. Sogar Bauabnahmen wurden vom Architekten in unserem Auftrag unterschrieben obwohl wir bei der eigentlichen Abnahme klar signalisierten, die Abnahme zu verweigern...

    Wir könnten noch zig weitere Punkte nennen.

    Wie gesagt wir würden es nie wieder tun da es die komplette Familie an den Rand des Wahnsinns getrieben hat....

    Wir würden uns sehr freuen mit anderen Betroffenen in Kontakt zu treten zwecks Austausch