mangelhafte Reparaturen.
- zweifacher vollständiger Ausfall der Bremse nach dem Werkstattbesuch
- Ignorieren von Gewährleistungsfristen
- Fehlerhafte Beratung vom Verkauf bis zum Beurteilen von angezeigten Mängeln
- nur teilweises Ausführen von beauftragten Arbeiten - Teile wurden dann in anderer Werkstatt getauscht, obwohl ja noch Gewährleistung bestanden hätte
- ignorieren sämtlichen Briefkontaktes, selbst von Kontakt durch den Hersteller
- nicht durchführen von durch Gutachter beauftragten Arbeiten
mit 160 km/h auf der Autobahn ohne funktioniernde Bremse
geschrieben für:
Autohäuser
in Altmittweida
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