Beim Gebrauchtwagenkauf sollte vor allen Dingen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Das Autohaus schliesst zunächst Gewährleistungsansprüche aus. Dann verweigert Sie die Zahlung der Reparatur eines Drittanbieters mit der Begründung, das dem AH keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Fahrzeug war 360 km von Güstrow defekt, wurde dann auf unsere Kosten 160 km zur Vertragswerkstatt eingeschleppt. Ganz mieser Kundenservice. - Ein geplanter Neuwagenkauf in diesem Autohaus (Volvo S60) wurde daraufhin gecancelt.
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