Mein Hausarzt ist im Urlaub und ein Medikament ist zur Neige gegangen. Das Rezept sollte nun durch die Praxis des Vertreters ausgestellt werden. Dort bin ich langjährig bekannt, aber diesmal wurde die Ausstellung mit dem Hinweis auf die Vertreterregelung nach den Anfangsbuchstaben des Hausnamens verweigert! Für mich wäre ein anderer Arzt als Vertretung zuständig. Habe ich keine freie Arztwahl im Vertretungsfall?
Frau Angelika Pade, Praktische Ärztin
Fachärzte für Allgemeinmedizin
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