Trotz anwaltlicher Absicherung des Markennamen durch die Kanzlei
erfolgte nach mehreren Jahren der Markenanmeldung - von einem externen Unternehmen - eine Forderung aufgrund einer Markenverletzung. Die Gegendarstellung nebst Lösungsvorschlag des Patentanwaltes musste im nachhinein sehr hoch entlohnt werden.
Der Schbearbeiter handelte nicht kundenorientiert und befremdend.
Nicht vereinbarte zusätzliche Kosten können anfallen!
Der Beitrag wurde zuletzt geändert