Die Korrespondenz mit der gegnerischen Verhandlungspartei wurde nicht zugesandt. Diese sollte persönlich in der Kanzlei abgeholt werden, doch lag sie in Kopie bei der Abholung nicht vor. Nach der Äußerung meines Unverständnisses darüber, wurde die Sekretärin zunächst zynisch, unterstellte mir, dass ich lügen würde, da die Korrespondenz postalisch zugesandt worden sei. Ich habe sie nie postalisch erhalten. Als ich mir ihren unhöflichen Tonfall und das Auftreten verbat, schrie sie mich lauthals... weiterlesen
an und warf mich aus der Kanzlei. Bei dem folgenden Gespräch mit der Anwältin, wurde ich von Seiten der Anwältin der Lüge bezichtigt. Die Anwältin teilte mir mit, dass die Aussage ihrer Sekretärin immer der Wahrheit entspräche. Die Anwältin selbst war nicht bei dem Vorfall in der Kanzlei anwesend. Die Anwältin verstrickte sich des Weiteren in widersprüchliche Aussagen über die Zusendung der Unterlagen. Auch Sie warf mich schließlich aus der Kanzlei, nachdem ich auf die Aushändigung der benötigten Unterlagen bestand. Sie ließ offen wann und ob überhaupt ich meine benötigten Unterlagen bekomme, außer ich würde Sie erneut dafür bezahlen, obwohl die Kosten hierfür über die eingereichte Gerichtskostenbeihilfe des Amtsgerichtes abgerechnet werden.[verkleinern]