In unserem Falle enthielt das Expose mehrere Falschangaben. (Beispiel: Ein Kellerraum wird als Wohnraum verkauft, welcher nachweislich nicht als Wohnraum genutzt werden darf, Abweichung der angegebenen Wohnfläche von mehr als 25%, sehr grober Fehler). Weiterhin wurde ein Gartenanteil beschrieben, welcher ebenfalls nicht zur Wohnung gehört, eine 26 Jahre alte Ausstattung wird als „neuwertig“ bezeichnet etc.
Weiterhin war der Makler nicht in der Lage gängige Unterlagen (Grundrisse,... weiterlesen
Teilungserklärungen, Grundbuchauszug, Energieausweis), obwohl die Wohnung angeblich für uns reserviert war, zu besorgen. Die besagten Unterlagen erhält man bei seriösen Maklern teilweise schon beim 1. Besichtigungstermin oder auch in einem ordentlichen Expose. Er jedoch hat es leider nicht zustande bekommen auch nur eine diese Unterlagen vollständig uns zur Verfügung zu stellen. Stattdessen hat er lieber die Zeit genutzt uns immer wieder „seinen Finanzierungsberater“ aufzuschwatzen (vermutlich winkt hier eine weitere Provision für ihn), welcher eine Finanzierung ohne Unterlagen mit super Zinssätzen und schnell durchführen könne. Da wir bei einer derartigen Investition nicht auf Standardunterlagen verzichten wollten, haben wir uns lieber an einen Finanzberater unseren Vertrauens gewandt. Weiterhin wurde von ihm erzählt, dass die Eigentümergemeinschaft einem Durchbruch von der betre[verkleinern]