Nur wenn Aufwand und Ertrag für RA A stimmen.
Klare Sache, Anwälte wollen und müssen Geld verdienen. Aber wenn "möglichst viel Geld bei möglichst wenig Arbeit" das wichtigste Kriterium, nein: das einzige Kriterium ist für eine Anwalt ist, dann sollte man vielleicht zweimal nachdenken ob man dessen/deren Klient sein will.
Konkreter Ablauf: Ich habe noch nicht gesessen, da hat RA Abendschein mir gesagt, dass die Erstberatung ca. 215€ kosten wird. Ah okay, solche Offenheit ist doch prima.... weiterlesen
Gleich danach: diese Erstberatung dient vor allem dazu, dass A. entscheiden kann ob sie das Mandat übernimmt. Aha? Und auf meine Nachfrage, welche Kriterien sie dabei anwendet kam dann die klare Ansage: Zahlungsfähigkeit u. Aufwand vs Ertrag.
Alle die sich nicht sicher sind ob diese Art von Berufsethos okay ist mögen gerne die Situation auf einen anderen Berufsstand übertragen: Würden Sie wollen dass Honorar vs Aufwand für Ihren Arzt das wichtigste Kriterium bei Behandlung ist?
Aber vielleicht gibt es Menschen die diese Offenheit schätzen.
PS: Gemeinsam mit meiner Partnerin hatte ich davor bereits ein solche Erstberatung erlebt. Fr A. ist ausgewiesene Erbrechtsexpertin. Es ging um eine mittelkomplizierte Erbsache. Unterm Strich kam raus, das sie zu unserem speziellem Problem leider gar nichts sagen kann, weil sie darüber nichts weiß. Sie werde deshalb auch das Mandat nicht annehmen wollen. Die Rechnung kam natürlich trotzdem wenige Tage später.[verkleinern]