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Userbewertung: 1 von 5 Sternen
Schlimme Erfahrung bei „Habila“, Markgröningen
Seit eine mit mir befreundete Person in diesem Heim untergebracht ist, wird mir von diesem Heim jeder
Besuch dort verwehrt, ohne dass es dafür einen nachvollziehbaren Grund gäbe (Ich war zuvor noch nie dort). „Habila“ verstößt damit gegen § 13 GG (sowie das Persönlichkeitsrecht), und die darauf basierenden Bestimmungen über das Hausrecht in Heimen / Bundesministerium, wonach der betreffenden Person das alleinige Hausrecht über ihre Wohnung zusteht. Das Heim verstößt gleichzeitig gegen das Heimgesetz
Abschnitt 2, § 10, wonach Besuche (vor allem auch für Außenstehende) zu ermöglichen sind.
Dies hat mit einer (großartig propagierten) „Eingliederungshilfe“ bzw. Teilhabe nichts mehr zu tun! Die dort Untergebrachten sind praktisch Gefangene, die keine Freunde haben dürfen, die nicht über ihren persönlichen Bereich selbst bestimmen dürfen, die von der Einrichtung bestimmt, bzw. bevormundet werden. Man sollte seine lieben Angehörigen lieber woanders unterbringen. Traurig, dass ich das sagen muss.
(Ich werde über das weitere Verhalten hier berichten)
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