Obwohl ein Vertrag aufgrund nachträglich von der Firma in schriftlicher Vertragsbestätigung eingeführten Änderungen (gegenüber der Originalbeschreibung bei Ebay, auf die der Kaufgebot abgegeben wurde!) letztendlich nicht zustande kam, so wurde der eingezahlte Kaufpreis von 1999,00 EUR bis heute (nach bereits 3 Wochen ab Stornierung des Kaufvertrages) nicht zurückgezahlt. Der Anwalt wurde eingeschaltet, aber ist das bei einem renommierten Unternehmen, mit dem seitens der Firma geworben wird, OK????
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