Für ein Honorar von 3.168,12 EUR erwarte ich von einem Fachanwalt für Wohneigentum, nein verlange ich, dass er meine Interessen bestmöglich vertritt. Mit dem Verhalten des Herrn Rauh vor Gericht hat er nicht nur der Gegenseite zum Sieg verholfen, sondern er hat mich in den Augen der Gegenseite auch lächerlich gemacht und gedemütigt. Es ist zudem unglaublich und unfassbar, dass mir die Gegenseite mit Zwangsvollstreckung drohen kann. Es war nicht meine erste Verhandlung, aber so ein Desaster habe... weiterlesen
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