Am Freitag, den 24.09.20 rief ich gegen 8:30 Uhr in der Praxis an und bat um einen kurzfristigen Termin zur Grippeschutzimpfung.
Die Antwort der Mitarbeiterin (Frau Sch...) war:
Wir impfen erst ab dem 01. Oktober.
Daraufhin teilte ich ihr mit, dass wir Anfang Oktober in den Urlaub fahren und ich für diese 1 Min. Behandlung einen kurzfristigen Termin benötige.
Die Antwort:
Kassenpatienten impfen wir erst ab dem 1. Oktober.
Ich sagte:
OK, stellen Sie mir bitte ein Privatrezept aus, ich fahre... weiterlesen
zur Apotheke, kaufe den Impfstoff selbst und bringe ihn mit. Weiterhin teilte ich der Mitarbeiterin mit, dass ich zur Risikogruppe gehöre und einen Anspruch auf die Impfung habe.
Die Antwort:
So etwas machen wir nicht. Sie müssen sich ab dem 1. Oktober wieder melden.
Ich sagte:
OK.. ich rufe jetzt meine Krankenkasse an und teile denen das mit.
Ich rief dann dort an und man bestätigte mir, dass ich Anspruch auf eine umgehende Impfung habe, dass die Behandlung über die Versichertenkarte abgerechnet würde und dass ich nicht bis zum 1. Oktober warten solle.
Ich rief wieder bei der Praxis an - die gleiche Mitarbeiterin am Telefon.
Ich teilte ihr den Inhalt des Telefonates mit der Krankenkasse mit und wies noch einmal auf die Dringlichkeit hin.
Ihre Antwort:
Das sei alles egal, sie impfen erst ab dem 1. Oktober.
Daraufhin teilte ich ihr mit, dass ich mich an die kassenärztliche Vereinigung wenden würde um den Sachverhalt kläre[verkleinern]