Achtung Fallstrick TÜV: Es wurde ein HU-Termin vereinbart. Soll der Wagen vorher gecheckt werden? Nein, so der Kundenwunsch. Ein nennenswerter vierstelliger Euro-Betrag müsse vor der Hauptuntersuchung investiert werden, so das kostenpflichtige, nicht in Auftrag gegebene Urteil von Seibald & Wagmüller. Das Kfz wurde dem TÜV-Prüfer nicht vorgeführt. In einer anderen Meisterwerkstatt wurden bei der TÜV-Prüfung geringfügige Mängel festgestellt. Eine derartige Geschäftspraxis stinkt zum Himmel.
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