Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit dieser Hausverwaltung gemacht und kann nur raten, sehr vorsichtig bei Genehmigungen von Beschlüssen zu sein. Der Verwalter hatte versucht, bei der Eigentümerversammlung unter Punkt Verschiedenes eine Erhöhung seiner Verwaltervergütung zu beschließen. Ich hatte gegen diesen Beschluss gestimmt u. letztendlich auch geklagt, weil er mir gegenüber seiner Tätigkeit als Verwalter nich in ausreichendem Maße nachgekommen ist, sowie bei telefonischen Anfragen... weiterlesen
(außer mit Telefax zu kommunizieren gibt es keine andere Möglichkeit) nur sehr widerwillig (polternd u. barsch) geantwortet hatte.
Es wurde getrickts und versucht "über die Hintertür" eine Erhöhung der Verwaltervergütung zu beschließen.
Wegen Beschlussanfechtung wird die Klage vom 13.02.2019 wie folgt begründet:
Der angefochtene Beschluss entspricht nicht Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, soweit im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplans für 2018/2019 eine Zustimmung zur Erhöhung der Verwaltervergütung für den Zeitraum ab 01.02.2019 beschlossen wurde und ist
deshalb insoweit antragsgemäß für ungültig zu erklären.
Im Umfang der Anfechtung wurde das Beschlossene bei der Einberufung der Eigentümer-versammlung nicht erwähnt, was bereits nach § 23 Abs. 2 WEG die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge hat.
Da ich gut mit einer anderen Hausverwaltung vergleichen konnte führt, dieser Verwalter sehr unprofessionell sein Geschäft.[verkleinern]