In einer einstweiligen Anordnungssache gegen meinen Vermieter, in der es darum ging, dass diesem aufgegeben wird technisch dafür Sorge zu tragen, dass meine fensterlose Küche nicht durch das Belüftungsrohr mit Gerüchen und Feuchtigkeit aus den darüber liegenden Bäder und WCs begast wird, sollte eigentlich Frau RA Nieding mich im Termin vertreten. Es kam aber Herr RA. Felix Nobbe, der mich nicht einmal am Gerichtseingang begrüßte und wortlos mit mir im Gerichtssaal ging. War ich im Glauben... weiterlesen
anwaltlich vertreten zu sein, so musste ich alleine meine Interessen vertreten. Dabei wurde ich von der Gegenseite dazu gedrängt damit einverstanden zu sein, dass das Lüftungsrohr mit einer Platte verschlossen wird, sodass keine Gerüche mehr aus den über mir liegende Bäder mit Toiletten in meiner Küche geblasen werden können. RA Nobbe übte sich weiter im Schweigen. Nach der Verhandlung ließ er mich schweigend stehen und verließ das Gericht. Dass meine Küche aus bauordnungsrechtlicher Sicht nach § 48 Abs. 4 Satz 2 und § 50 Abs. 4 Satz 1 der Landesbauordnung NW gar nicht mehr als Küche benutzt werden dürfte, wenn das Entlüftungsrohr verschlossen wird, darüber klärte er mich Herr Rechtsanwalt Nobbe nicht auf und glänzte während der Verhandlung ansonsten nur durch Schweigen, sodass ich schon eine Interessenkollision befürchtete. Inzwischen wurde durch das Bauordnungsamt Recklinghausen für meine Wohnung ein Nutzungsverbot durch eine Bauordnungsverfügung wegen Fehlen eines 2. Fluchtweges erlassen.[verkleinern]