Der Einrichtungsleiter bietet begleiteten Umgang im Auftrag des Jugendamtes an. Er wirkt allerdings völlig überfordert mit der Begleitung psychisch erkrankter Eltern und lässt diese mit ihren Kindern gewähren. Er verhält sich konträr zu Fachliteratur, die er eigentlich kennen müsste. Er reagiert nicht auf E-Mails mit Warnhinweisen. Er unterstellt Elternteilen aktive Behinderung seiner Arbeit ohne dies begründen oder beweisen zu können. Insgesamt mangelhaft und in Teilen sogar gefährlich.
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