Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    7. von 10 Bewertungen


    Aus einem simplen Sachverhalt, der mit einem Termin zu lösen gewesen wäre, generiert sie 3 Termine. In den Pausen trifft sie Absprachen mit der Richterin. Sie ließ die Zeugen zum 1. Termin nicht laden. Zum 2. Termin nur nach mehrfacher Aufforderung. Die Zeugenaussagen ließ sie dann nicht protokollieren und stellte keinen Beweislastumkehrantrag. Ein klassischer Fall von Mandantenverrat. Für unter Vorsatz versemmelte Fälle möchte sie dennoch 2000 Euro in Rechnung stellen. Ich hatte 300 Euro gezahlt und dann von ihr einen Schadenersatz von 10 000 Euro gefordert, da sie mir ein Berufsverbot, durch einen Eintrag ins Führungszeugnis, einhandelte. Frau Witter hat den Schadenersatz bis heute nicht beglichen. Das Urteil erging im Feb. 2015. Weitere Betroffene können sich zum gemeinsamen Vorgehen melden unter: mandantenverrat-durch-RA-H.Witter@gmx.de

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Berlin

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.