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Der Geschäftsführer der Hausverwaltung PALM übernahm die Reparatur einer nach dem Urteil des BGH vom 25.10.2013, Az.: V ZR 212/12 zum Gemeineigentum gehörenden Wohnungsabschlusstür illegal in meine Nebenkostenabrechnung und liess diese per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung rechtsverbindlich in Kraft treten. Damit legalisierte er so sein rechtswidriges Verhalten. Ohne geringste Einsicht dieses Rechtsbruchs verklagte er mich als Betroffenen auf Zahlung des Reparaturbetrags. Eine 1-Sterne-Bewertung wird nur gegeben, da eine mit 0 Sternen angemessene Bewertung nicht möglich ist!
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Hausverwaltung und Grundstücksverwaltung in Bechhofen in der Pfalz
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