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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Die Verkäufer sagen einem ein 30 Tägiges Rückgaberecht für eine Matratze zu. Möchte man von diesem Rückgaberecht gebrauch machen, handelt es sich plötzlich um ein Umtauschrecht. Die Verkäufer stellen den Kunden dann so hin, als hätt er das Ganze falsch verstanden. Obwohl ich jemanden dabei hatte, der die Zusage zum Rückgaberecht bezeugen kann.

    Ich habe im Internet gestöbert und bin leider nicht allein mit dieser Geschichte.

    geschrieben für:

    Matratzen / Betten in Zweibrücken

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    1.

    Tikae Sehr ärgerlich. Konntest du als Kunde die Sache für dich entscheiden oder blieb es bei der Verkäuferversion ?