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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    9. von 17 Bewertungen


    Ich habe von meiner Tochter einen Gutschein erhalten über 20,00€. wie üblich lese ich die Bedingungen auf der Rückseite des Gutschein nicht. Ich habe ein Kassenzettel von von 16,20 Restguthaben erhalten und habe gedacht das dies als Beleg ausreicht. Nach Rücksprache mit Fr. Trunk kann ich mein Guthaben der Fa. Trunk als Weihnachtsgeschenk übergeben. MFG Bernd Steidle Obersulm

    geschrieben für:

    Bäckereien / Cafés in Willsbach Gemeinde Obersulm

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