Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    7. von 9 Bewertungen


    1. Die HV Kaemena & Koepke arbeitet nur mit einer sog. Architektin ( Frau Oltmann ) zusammen, die nicht bei der Architektenkammer eingetragen ist. Die HV K&K beauftragt eigenmächtig die sog. Architektin vom Geld der Eigentümer eine Foto-Dokumentation anzufertigen, ohne auf bereits vorhandene Gutachten einzugehen; sie werden einfach ignoriert.
    2.Frau Oltmann hatte von der Gemeinschaft den Auftrag für Handwerkerleistungen Leistungsverzeichnisse anzufertigen. Die Leistungsverzeichnisse haben die Eigentümer nie bekommen, so dass sie keine Möglichkeiten hatten, eigene Firmen anzusprechen. Bezahlt aber wurde Frau Oltmann von der HV K&K. Frau Oltmann hat lediglich Angebote von 3-4 Handwerksbetrieben für 4 Gewerke angefordert, die sich untereinander alle kannten. Eine objektive Preisprüfung und einem dazugehörigen Preisspiegel wurde nicht erstellt, so dass man den Verdacht von Preisabsprachen erst gar nicht erst aufkommen ließ.
    Als Ergebnis hat Fr. Oltmann uns dann horrende Herstellungskosten mit einem Finanzierungsmodell von einer ihr bekannten Bank präsentiert. Eine Kosten/Nutzen-Analyse wurde nicht zur Diskussion gestellt.
    3. Für die Bauüberwachung der 4 Gewerke wurde an Fr. Oltmann der Zuschlag nicht erteilt, sondern an mich persönlich, da ich Dipl.-Bauing. bin. Nach ca. einem 1/2 Jahr sollte Baubeginn sein. Doch ich hörte von einer Miteigentümerin, das mir von der HV der Auftrag entzogen wurde. Bis heute warte ich auf eine Begründung von der HV K&K. So gut war die HV K&K..

    geschrieben für:

    Immobilien in Schwanewede

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Friederike Kaemena Sehr geehrter Herr Zlotorzenski,

    1. Die Eigentümer haben das Büro Baulkontor Oltmann beauftragt. Dieses hat die Hausverwaltung NICHT eigenmächtig veranlasst.
    2. Die Beauftragung umfasste die Erstellung von vergleichbaren Angeboten auf Basis eines Leistungsverzeichnisses.
    3. Diese Leistungsverzeichnisse wurden Ihnen fristgerecht vor der Eigentümerversammlung 2020 zur Verfügung gestellt!
    4. Die Gemeinschaft hat sich (und das ist ihr gutes Recht) gegen die Durchführung der Arbeiten entschieden. Stattdessen hat Ihre WEG ein Sparprogramm durchführen wollen und die Sanierung der Balkone und des Tiefgaragendachs im Rahmen eines Sparprogramms durchführen wollen. Sie selbst haben sich als Baubegleitung zur Verfügung gestellt, diese Aufgabe aber nie ausgeführt. All dies geschah gegen unseren ausdrücklichen Rat. Dass die Sanierung im "Sparprogramm" natürlich an der sich verschlechternden baulichen Substanz scheiterte, sei nur am Rande erwähnt.

    Viele Grüße
    Friederike Kaemena