Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1 von 5)

Ich möchte die Ergebnisse filtern!

  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 6 Bewertungen


    Kann mich der Bewertung unten nur anschließen. Wir wollten uns ein Gerät nach Hause inkl. Transport in den Keller liefern lassen, haben das auch brav bezahlt. Als es kam weigerten sich die Personen das Gerät zu tragen, weil sie keine Rückenschmerzen bekommen wollten (Zeuge ist hier meine Frau). Solange ich mit Gedu telefoniert habe haben sich die Mitarbeiter ohne Rücksprache aus dem Staub gemacht. Auf meine Beschwerde hin gab man mir zu verstehen, das dass Treppenhaus zu eng wäre. Daraufhin wollte ich einen Teil der Lieferkosten zurück, daraufhin wurde mir gesagt, dass ich froh sein soll, nicht nochmal Liefergebühren zahlen zu müssen weil sie jetzt nochmal kommen müssten. Abgesehen davon würde das Gerät eh nicht durchs Treppenhaus passen. Auf Vorschlag von Gedu wurde dann das Gerät nur bis in den Flur geliefert und nicht wie zuerst vereinbart durch das Treppenhaus, eine zweite Liefergebühr wurde nicht verlangt. Ende vom Lied war, dass meine Frau und ich das Gerät jetzt selber, problemlos die Kellertreppe runter getragen haben, denn maßlich passte der Schrank wie vorher von uns ausgemessen.

    Dr. Matthias Luik

    geschrieben für:

    Hausgeräte / Elektrobedarf in Wannweil

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.

    Martin Greber Stellungnahme der Firma GEDU GmbH & Co. KG. auf das Schreiben von Herrn L (alias Hunter1970)
    Ende Februar 2015 war unsere Anlieferung eines BOSCH GSN58EW40 (H191cm,T78cm ,B70cm, Gewicht 96Kg) bei der Familie L (alias Hunter 1970) nicht an den Rckenschmerzen unserer krftigen und fleiigen Monteure gescheitert, sondern an den beengten Wohnverhltnissen der Familie L
    Der Treppenabstieg zum Keller war z.B. nicht einmal 72cm breit und das erste Treppenpodest zwischen den Abgngen gerade mal 81cm tief.
    Das Risiko von Beschdigungen im Treppenhaus und am Gert war fr uns schlichtweg zu hoch. Wir tragen als Unternehmen verstndlicherweise eine groe Verantwortung. Es ist unsere erste Pflicht, mgliche, absehbare Schden und Risiken an Personen, Material und Wohnungen zu verhindern.
    Dazu gehrt natrlich, auch mal einen Auftrag abzulehnen, um Schlimmeres zu vermeiden. Die allermeisten unserer Kunden haben fr so eine Situation das passende Verstndnis. Bei Hrn. L war dies leider nicht der Fall.
    Ein direktes persnliches Beschwerdeschreiben, haben wir von Stellungnahme der Firma GEDU GmbH & Co. KG. auf das Schreiben von Herrn L (alias Hunter1970)
    Ende Februar 2015 war unsere Anlieferung eines BOSCH GSN58EW40 (H191cm,T78cm ,B70cm, Gewicht 96Kg) bei der Familie L (alias Hunter 1970) nicht an den Rckenschmerzen unserer krftigen und fleiigen Monteure gescheitert, sondern an den beengten Wohnverhltnissen der Familie L
    Der Treppenabstieg zum Keller war z.B. nicht einmal 72cm breit und das erste Treppenpodest zwischen den Abgngen gerade mal 81cm tief.
    Das Risiko von Beschdigungen im Treppenhaus und am Gert war fr uns schlichtweg zu hoch. Wir tragen als Unternehmen verstndlicherweise eine groe Verantwortung. Es ist unsere erste Pflicht, mgliche, absehbare Schden und Risiken an Personen, Material und Wohnungen zu verhindern.
    Dazu gehrt natrlich, auch mal einen Auftrag abzulehnen, um Schlimmeres zu vermeiden. Die allermeisten unserer Kunden haben fr so eine Situation das passende Verstndnis. Bei Hrn. L war dies leider nicht der Fall.
    Ein direktes persnliches Beschwerdeschreiben, haben wir von Herrn L nie erhalten.

    Martin Greber 2.e Stellungnahme der Firma GEDU Georg Dummer GmbH&Co.KG
    Herr L...(alias Hunter1970) hat uns telefonisch in der letzten Februarwoche um eine zweite Anlieferung des Bosch
    GSN58EW40.(Gewicht 96Kg Werksangabe/ nach Einschaetzung
    von Hrn.L... deutlich darunter) gebeten. Gemaess Vereinbarung haben wir dann das Geraet am 04.03.15 angeliefert. Tatsache ist:
    Bei dieser 2.en Anlieferung wurde mit uns nur eine Lieferung bis max.hinter die Haustuere vereinbart und nicht bis in den Keller.
    Ein entsprechendes Uebernahmeprotokoll mit den Unterschriften von Frau L...liegt bei uns vor. Wir haben das Geraet in einwandfreien Zustand abgeliefert. Die Anlieferung wurde von uns einwandfrei ausgefuehrt. Es wurden von uns keinerlei Schaeden verursacht. Auch mit der Anlieferung bis max. hinter die Haustuere war die Kundin vorbehaltlos einverstanden und hat dies auch bei unserem Protokoll unterschrieben. Wir fragen uns nun wirklich, wozu Herr L... diese schaedigende Kampagne gegen uns fuehrt. Vielleicht waere es an der Zeit, die ganze Angelegenheit mal pruefen zu lassen. Die Sache ist fr uns noch nicht erledigt.