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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    1. Ich habe Frau Kosma vorab gefragt, ob Sie mich als Patient annehmen will, Sie hat bejaht. Damit war ein Behandlungsvertrag geschlossen, von dem sie allerdings von vornherein wusste, dass sie ihn aus eigenen gesundheitlichen Gründen (in ihrer Person) niemals würden ordentlich durchführen können. Sie sagte also bei Abschluss des Vertrags nicht , dass sie nur unverbindliche Termine vergibt, die sie dann aus von ihr festzusetzendem Grund nicht einhält; auf einen solchen Vorbehalt hätte ich mich nicht eingelassen, das ist auch unüblich, habe ich im Gesundheitsbereich noch nie erlebt.
    2. Den ersten Termin haben Sie ordnungsgemäß durchgeführt, Folgetermine erst verlegt, dann abgesagt.
    3. Sie hat sodann eine blanke Dienstleistung abgerechnet, obwohl sie für mich völlig wertlos war: Sie hat nämlich sämtliche nachfolgenden Termine aus ihr vorab bekannten gesundheitlichen Gründen in ihrer Person erst verlegt, dann abgesagt, die Krönung war die 3. Absage wegen eines dringenden Termins beim Steuerberater. Einen solch dringenden Termin, der für den Patienten Behandlungsverweigerung bedeutet kann man nur bei maximaler Schlamperei haben.

    geschrieben für:

    Logopädie in Ludwigshafen am Rhein

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