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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 3 von 5 Sternen

    2. von 4 Bewertungen


    Wenn ihr einen Sterbefall habt und eine Wohnung kündigen wollt, sorgt lieber vor
    Eine einfache Vorsorgevollmacht reicht für die Kündigung nicht mehr aus - ihr braucht eine vom Notar bestätigte!!!
    Eine Sterbeurkunde im Original (bekommt ihr zurück) braucht ihr auch und dann entweder das Testament, falls vorhanden, sonst Erbschein, damit ihr die Genossenschaftsanteile wieder bekommt.
    Falls dann auch noch ein alter Mietvertrag vorhanden und ihr denkt, da steht besenrein - juchu ich brauch nicht renovieren denkste - kommt auf Mietvertrag an - da gibt es eine Klausel drin, mit "Wohnung muss wieder bezugsfertig bzw. sofort bewohnbar sein". Eine Einigung über eventuellen Erlass der Renovierung, da die Wohnung komplett zu sanieren ist, ist nicht mit der WG Süd verhandelbar. Und das ist ein Punkt, warum ich nur 3 Sterne vergeben. Personal ist nett und zuvorkommend - aber nach über 50 Jahren Mitgliedschaft - kein Entgegenkommen ihrerseit. Sehr Schade - da ist die Wiro kompromissbereiter.

    geschrieben für:

    Wohnungsbau / Bauträger in Rostock

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