Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation

Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    98. von 118 Bewertungen


    Gerne teile ich meine Erfahrung im Kontext eines Techem-Vertrages und dem Verkauf des abzurechnenden Objekts.
    In diesem Fall:
    1. besteht kein Sondernkündigungsrecht
    2. Werden 50% der Restbeträge in Rechnung gestellt, diese werden aber nicht - wie z.B. bei Immobilienkrediten - diskontiert sondern sind Nominalwerte, und
    3. Lässt Techem einen im Regen stehen und Wartezeiten auf Antwort von >6 Wochen sind üblich

    Trotz meiner Darstellungen, dass m.E. die Werte diskontiert werden müssten und ich "Eichkosten" in Höhe mehrerer 100€ als ungebührlich empfinde, stellt sich Techem stur.

    Die bisherigen Bewertungen hier zeigen aber ein ähnliches Bild. Also Finger weg. Die Abrechnung bekommt Ihr auch allein hin und habt weniger Ärger :)

    geschrieben für:

    Heizkostenabrechnung / Messtechnik und Regeltechnik in Eschborn im Taunus

    Neu hinzugefügte Fotos
    1.