Nach außen hin alles super. Aber wehe es kommt zu Reklamationen!Verkäufer umgeht die gesetzliche Gewährleistungspflicht ganz bewusst. Verkauft in seinen Verkaufsräumen und auf der Verkaufsfläche Gebrauchtfahrzeuge, die den Anschein erwecken, man kaufe beim Händler. Beim Unterschreiben des Kaufvertrags wird bewusst der Verkäufer freigelassen. Auf Nachfrage im Nachhinein unterschreibt dann die Privatperson (im Auftrag für einen Anderen) den Vertrag! Somit handelt es sich um einen Privatkauf OHNE Gewährleistung! Also äußerste Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf.
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