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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. von 6 Bewertungen


    Verbrannte Erde!
    Sie wollen teure „Irrtümer“ zu Ihren Lasten? Betrug ist nicht nachweisbar, weil der Vorsatz nicht bewiesen werden kann? Nur hereinspaziert.
    Ich wollte eine friedliche Trennung und hatte in Erwartung auf Fairness und Respekt auf einen eigenen Anwalt verzichtet, nachdem Frau Flottemesch diese Möglichkeit im allseitigen Einverständnis geschaffen hatte. Das Ergebnis kann nur mit den Worten Katastrophe umschrieben werden.
    Frau Flottemesch hat mich nach allen Regeln der Kunst ausgenommen, mit diversen "Irrtümern" zu ihren eigenen Gunsten oder zu Gunsten Ihrer Mandantin. Der Betrug ist nicht nachweisbar, weil der Vorsatz nicht bewiesen werden kann. (Falls jemand nach mir ähnliche Erfahrungen gemacht hat, bitte melden! Damit könnte der Betrug vielleicht doch noch nachgewiesen werden!) Rechtsanwälte, zu denen ich mit dem Fall gegangen bin, sind alle sauer aber machtlos.
    Immerhin: eine frühere Kollegin hat das zum Anlass genommen, ihre Zusammenarbeit mit Frau Flottemesch zu beenden. Diverse Gerichtsverfahren, eine vollkommene Zerrütung mit der Exfrau, meine Kinder leiden maximal und ich habe die gleiche Wut, die viele Väter haben, die der Rechtsstaat in Deutschland in Stich lässt.
    Es unerträglich, meine Kinder leiden maximal, und Frau Flottemesch macht eifrig weiter!

    geschrieben für:

    Rechtsanwälte in Herzogenaurach

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