Im Scheidungsverfahren: Der Anwalt hatte die Akte in der Verhandlung vergessen, im Umgang mit mir trat eigenmächtiges, willkürliches Verhalten, schlechte Beratung, Vertrauensmißbrauch und Unfreundlichkeit zu Tage. Falls Menschen mit einem solch rigorosen Gebaren zurechtkommen, sind sie dort genau richtig. Falls sie keine Probleme haben mit devoter Unterwürfigkeit und dem Abnicken willfähriger Aktionen sind sie dort auch richtig. Und wenn sie es schaffen, all das untraumatisiert zu überstehen, sind sie goldrichtig. - Nicht meine Kanzlei. Und auch nicht mit der im Gesetzestext verankerten Würde des Menschen vereinbar.
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Antwort des Inhabers
Ich widerspreche hier ausdrücklich der von Frau Kröger unzutreffend geschilderten anwaltlichen Vertretung meinerseits in Ihrem abgeschlossenen Scheidungsverfahren. Das Scheidungsverfahren wurde insbesondere hinsichtlich Ihres Ehegattenunterhaltes von Ihrem geschiedenen Ehemann, bestmöglichst zum Abschluss gebracht. Selbsverständlich war ich hierfür auch mandantiert.
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