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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    3. von 26 Bewertungen


    Ich habe eine Softairwaffe gekauft und wegen nicht gefallen innerhalb der Frist zurückgeschickt. Mir wurde zunächst nur ein Teil des Rechnungsbetrages Gutgeschrieben. Nach mehrmaligem Schriftwechsel per E-Mail wurden mir dann doch auch die Versandkosten erstattet. Die Firma Softairwelt war der Meinung, das die Hinsendekosten nicht zu erstatten seien und verweist hier auf die AGBs. Ich musste den Herren dann erst einmal die Rechtslage erklären, das ein solcher Passus in den AGBs unwirksam ist. Dann wurde darauf Hingewiesen, das diese Regelung "umstritten" sei. Was man dort für "umstritten" hält, Interessiert mich jedoch herzlich wenig. Ich will nur, was mir zusteht. Nun, die Rücksendekosten kann der Händler per AGB auf den Kunden abwälzen (obwohl erste Gerichte dazu anders entschieden haben), was dieser Händler natürlich auch tut (Viele andere Händler handhaben dieses wegen der unklaren Rechtslage schon anders und erstatten auch die Rücksendekosten). Die Hinsendekosten betrifft dies jedoch nicht. Diese sind zu erstatten! Warum muss ich als Kunde denen das erst erklären? Wie Reagiert man hier erst auf Reklamationen? Muss man denen auch in dem Fall erst erklären, was Recht und Gesetz ist? Und wartet dann unter Umständen Tage-, Wochen- oder Monatelang auf seine gekaufte Ware oder (wie ich) sein Geld? Mein Fazit: Nie wieder!

    geschrieben für:

    Jagdbedarf / Freizeitanlagen in Neu-Isenburg

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