Moin moin
Die wenigsten Menschen (Patienten) kennen diese Stelle, da sie als Kassenpatienten keine oder nur selten Rechnungen von den ärztlichen Praxen bekommen. Diese Rechnungen reichen die gesetzlich Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein und die Kasse übernimmt die Bezahlung.
Es sei denn, die haben eine IGEL Leistung, die sie selbst zahlen müssen und da sind die Ärzte findungsreich, wie z. B. Augendruckmessung, Knochendichtemessung, einige Frauenarztleistungen und viele... weiterlesen
Leistungen beim Zahnarzt.
Ich war ja mal Beamter und hatte fast alles Frei. Ich brauchte nicht einmal die Medikamente zuzahlen und habe das bekommen, um das ich meinem Arzt gebeten hatte, wie z.B. Ginkobil 40 mg, gegen meinen leichten Tinitus.
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Nachdem ich pensioniert wurde, bin ich bei allen Untersuchungen „Privatpatient“ oder Selbstzahler und bekomme die Rechnungen von den Krankenhäusern zugesandt, mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
Bei kleinen ärztlichen Rechnungen geht das ja auch noch problemlos, aber bei einem Herzinfarkt laufen da schnell Kosten in Höhe 8 – 10 000 € auf und die Zahlungsfristen bleiben.
Mein Hausarzt arbeitet mit der PVS zusammen und diese stellt dann die ärztlichen Leistungen laut Gebührenordnung zusammen und man kann dann sehen, dass man nur für eine Terminanforderung, die Ausstellung eines Privatrezepts oder die Anforderung eines Attestes beim Arzt jeweils 10,72 € zahlen muss.
Ich muss einmal im Quartal zum Hausarzt, um mir ein Rezept für meine Medikamente (ca. 500 €) ausstellen zu lassen.
Die Rechnung muss ich aber immer noch penibel kontrollieren, da sich ab und zu mal Fehler einschleichen.[verkleinern]