Aus einem simplen Sachverhalt, der mit einem Termin zu lösen gewesen wäre, generiert sie 3 Termine. In den Pausen trifft sie Absprachen mit der Richterin. Sie ließ die Zeugen zum 1. Termin nicht laden. Zum 2. Termin nur nach mehrfacher Aufforderung. Die Zeugenaussagen ließ sie dann nicht protokollieren und stellte keinen Beweislastumkehrantrag. Ein klassischer Fall von Mandantenverrat. Für unter Vorsatz versemmelte Fälle möchte sie dennoch 2000 Euro in Rechnung stellen. Ich hatte 300 Euro... weiterlesen
Der Beitrag wurde zuletzt geändert