Zwielichtige Geschäftspraktiken.
Ich habe das erste Gebot auf einen Artikel abgegeben.
Mein Gebot entspricht dem Höchstgebot, zui welchem der Artikel angeblich verkauft wurde.
Dennoch habe ich angeblich - ohne weitere Begründung - den Zuschlag nicht erhalten.
Ihre eigenen AGB gelten wohl nur für den Kunden, nicht aber für sich selbst.
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