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Neueste Bewertungen für Eschborn im Bereich Heim & Garten

  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Lizge

    Ich habe anfang des Jahres einen schrank bestellt . Er karm einen monat später an aber eine schranktür hat gefehlt . Jetzt warten wir schon 10 MONATE auf diese schranktür . Sie wird immer falsch geliefert und ist manchmal auch kaputt . Wir rufen ahch immer an und fragen was mit der schranktür ist aber die mitarbeiter lügen nur und sagen das sie zurückrufen, was sie NICHT tuhen. Vor ein paar monaten bin ich dann bin ich dorthinn gefahren um Mich zu beschweren und Al's der mitarbeiter Dann letztendlich in den laptop geguckt hat stand dort das die schranktür auf garkeinen fall an uns ausgeliefert werden könnte weil wir zu "unfrrundlich" wären oder so . Auf jeden fall empfele ich niemanden I'm mömax wallau möbel zu bestellen !

    geschrieben für:

    Möbel in Eschborn im Taunus

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    41.
  2. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Termin für Küchenplanung ausgemacht (online). 3 Tage später Absage telefonisch erhalten und sollten neuen Termin ausmachen nur online, also wieder 2 Wochen warten. So was ist nicht gerade kundenfreundlich, kann so einen Laden nicht weiter empfehlen.

    geschrieben für:

    Möbel / Betten in Eschborn im Taunus

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    42.
  3. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Termin für Küchenplanung ausgemacht (online). 3 Tage später Absage telefonisch erhalten und sollten neuen Termin ausmachen nur online, also wieder 2 Wochen warten. So was ist nicht gerade kundenfreundlich, kann so einen Laden nicht weiter empfehlen.

    geschrieben für:

    Möbel / Betten in Eschborn im Taunus

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    43.
  4. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Stooorm

    Kann ich nur vor warnen, schließen 15 Jahre Wartungsverträge für Wärmemengenzähler ab, ohne das Kunden davon etwas wissen. Besser auf einen anderen Dienstleister ausweichen.

    geschrieben für:

    Heizkostenabrechnung / Messtechnik und Regeltechnik in Eschborn im Taunus

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    JayRo Zur Unzulässigkeit von Langzeitverträgen s. u.a. das Urteil des BGH XII ZR 61/05 vom 19.12.2007.

    44.
  5. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Stooorm

    Kann ich nur vor warnen, schließen 15 Jahre Wartungsverträge für Wärmemengenzähler ab, ohne das Kunden davon etwas wissen. Besser auf einen anderen Dienstleister ausweichen.

    geschrieben für:

    Heizkostenabrechnung / Messtechnik und Regeltechnik in Eschborn im Taunus

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    JayRo Zur Unzulässigkeit von Langzeitverträgen s. u.a. das Urteil des BGH XII ZR 61/05 vom 19.12.2007.

    45.
  6. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Stooorm

    Kann ich nur vor warnen, schließen 15 Jahre Wartungsverträge für Wärmemengenzähler ab, ohne das Kunden davon etwas wissen. Besser auf einen anderen Dienstleister ausweichen.

    geschrieben für:

    Heizkostenabrechnung / Messtechnik und Regeltechnik in Eschborn im Taunus

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    JayRo Zur Unzulässigkeit von Langzeitverträgen s. u.a. das Urteil des BGH XII ZR 61/05 vom 19.12.2007.

    46.
  7. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    Update 2: bei einer weiteren Bestellungen kam es nun auch zu Lieferverzögerungen. Seitens des Herstellers ist keine Auskunft erfolgt, wann mein Teppich endlich ankommt... NUR PROBLEME! Ich warte seit Dezember auf die (vertraglich vereinbarte) Lieferung!

    Update: Der ausgemachte Termin wurde Seitens XXXLutz nun erneut verschoben. Mittlerweile der 8. Termin, der ausgemacht wird. Weiterhin werden einem Zeitfenster von 2 Stunden "angeboten" die man bitte zu befolgen hat. Der Termin wurde 3 Tage vorher abgesagt. Auch nicht die Feine Art!

    An Unfähigkeit und Kundenfreundlichkeit kaum zu UNTERbieten! Eine Küche zu liefern ist scheinbar ziemlich schwer. Mittlerweile warten wir seit über 6 Monaten, dass die Küche endlich fertiggestellt wird. Es wurde nun schon der siebte Termin zur Nachbesserung ausgemacht. Einfach nur unfähig, es kam zudem noch nie ein Entschuldigung geschweige denn eine sonstige Kompensation. Hier ist definitiv von abzuraten.

    geschrieben für:

    Möbel / Küchen in Eschborn im Taunus

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    47.
  8. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Stooorm

    Kann ich nur vor warnen, schließen 15 Jahre Wartungsverträge für Wärmemengenzähler ab, ohne das Kunden davon etwas wissen. Besser auf einen anderen Dienstleister ausweichen.

    geschrieben für:

    Heizkostenabrechnung / Messtechnik und Regeltechnik in Eschborn im Taunus

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    JayRo Zur Unzulässigkeit von Langzeitverträgen s. u.a. das Urteil des BGH XII ZR 61/05 vom 19.12.2007.

    48.
  9. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Stooorm

    Kann ich nur vor warnen, schließen 15 Jahre Wartungsverträge für Wärmemengenzähler ab, ohne das Kunden davon etwas wissen. Besser auf einen anderen Dienstleister ausweichen.

    geschrieben für:

    Heizkostenabrechnung / Messtechnik und Regeltechnik in Eschborn im Taunus

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    JayRo Zur Unzulässigkeit von Langzeitverträgen s. u.a. das Urteil des BGH XII ZR 61/05 vom 19.12.2007.

    49.
  10. Userbewertung: 1 von 5 Sternen
    von Stooorm

    Kann ich nur vor warnen, schließen 15 Jahre Wartungsverträge für Wärmemengenzähler ab, ohne das Kunden davon etwas wissen. Besser auf einen anderen Dienstleister ausweichen.

    geschrieben für:

    Heizkostenabrechnung / Messtechnik und Regeltechnik in Eschborn im Taunus

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    JayRo Zur Unzulässigkeit von Langzeitverträgen s. u.a. das Urteil des BGH XII ZR 61/05 vom 19.12.2007.

    50.