Für die Beurkundung einer simplem Kapitalerhöhung einer UG 2015 setzte Herr Dr. Büscher in der Rechnung den Mindestgeschäftswert einer GmbH-Sache (30.000 €) an. Da die UG nach Musterprotokoll gegründet war, war diese Berechnung falsch.
Auf meinen Hinweis, dass andere Notare in der Vergangenheit stets den tatsächlichen Geschäftswert der Kapitalerhöhung angesetzt hatten, wurde der Vorgang durch seine Mitarbeiterin „noch einmal extra geprüft“. Ergebnis: Alles sei korrekt, warum andere Notare... weiterlesen
anders abrechneten, konnte sie sich nicht erklären. Erst nachdem ich mich selbst schlau gelesen und Rat bei anderen Juristen geholt hatte, erklärte Herr Dr. Büscher sich bereit, eine neue Rechnung zu stellen. Allerdings stellte er die Bedingung, das Original der falschen Rechnung vorher an ihn zurückzuschicken. Diese Bedingung wurde auch auf Nachfrage nicht begründet. Also noch einmal 30 Minuten und 68 Cent investiert – was soll‘s. Wochen später kam kommentarlos die neue Rechnung in der Post. Eine Erklärung oder Entschuldigung? Nicht von diesem Notar.
Es ist schon sehr erstaunlich, dass ein Notar und seine zuständige Mitarbeiterin eine so simple Abrechnungsregel nicht kennen. Auch darf man sicher fragen, wie ausführlich die „Extra-Prüfung“ des Sachverhalts ausgefallen sein mag. Ganz besonders ärgerlich ist aber, dass ich seit dem Moment, in dem ich einen Fehler in der Rechnung reklamierte, sowohl im Handeln als auch im Tonfall nicht mehr wie ein Kunde, sondern wie ein Prozessgegner behandelt wurde.[verkleinern]