Jemand, der unberechtigt Forderungen und darauf wiederholt Mahnungen verteilt, macht sich nach StGB der Nötigung (gem. § 240 StGB), oder gar des Betrugs (gem. § 263 StGB) strafbar.
Insbesondere, wenn der Fall bereits von einem Rechtsanwalt geprüft, beantwortet und für unberechtigt befunden wurde. Und das auch noch ein fachkundiger Konkurrent ebenfalls festgestellt.
Ein solcher "Jemand" ist nach meiner Erfahrung eindeutig die (laut Briefkopf) "KFZ-Meisterwerkstatt" Constantin Janson!
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September hat diesen ein offenbarer "Gönner" bei der Polizei in HI wohl auf dem "kleinen Dienstweg" (nicht über Abschleppzentrale) und ohne meine Zustimmung zu einem Unfall gerufen, obwohl ich für meinen Wagen - sichtbar und mündlich erklärt - telefonisch bei meiner Versicherung einen Abschlepper bestellte.
Das wurde spätestens klar, als mein Abschlepper zufällig innerhalb weniger Minuten da war und ich ihn für den des Unfallgegners hielt, er aber später auf mein Nummernschild verwies. Noch BEVOR das geklärt war, also binnen von ca. 30sec, war der Polizist da und wusste vor mir und dem Abschleppfahrer, dass dies "nicht mein" Abschlepper wäre... Ein Hellseher?!
Dass, nach dem Fall vor 5 Monaten, nun nach ca. 4,5 Monaten die erste und zweite Mahnung in einem Postwurf zweier Briefe, zudem je mit gleichem Datum, im Anschreiben kommen, bestätigt nicht nur mindestens die Nötigung, sondern lässt auch eindeutige Rückschlüsse zu, wie Janson es allgemein innerhalb seines Gewerbes mit Gesetzen hält - und dass er für sowas auch noch reichlich Geld hat. Und zudem für Rückrufe eine falsche Telefonnummer nennt...
Naja, jeder muss selbst entscheiden, ob er solchen Charaktern seinen Wagen und sein Geld anvertraut!
Die Angelegenheit geht jetzt zur Anzeige wegen eingangs erwähnten Sachverhaltes.[verkleinern]