Die sog. "Bearbeitungsgebühr" ist nicht rechtmäßig (vgl. BGH I ZR 220/14). Auch der Umstand, dass die Erstattung 8-12 Wochen dauern soll, ist nicht rechtmäßig. Gem. Art. 8 EG VO 261/2004 muss die Erstattung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Wenn über Opodo gebucht wurde, ist es nicht zulässig, dass Involatus an Opodo überweist, sondern es muss direkt an den Fluggast erstattet werden (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2019 - 55 C 224/18). Auch die Vermittlergebühr (Opodo) muss Involatus erstatten (vgl. EuGH C 601/17).
Der einzige Ausweg ist, einen Anwalt einzuschalten und Klage einzureichen. Wer weitere Infos will: involatusabzocke[at]gmx.de
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