Die HV Widrich kennt nicht die Bedeutung (den Zusammenhang) von Einnahmen und Ausgaben einer WEG. Lastschriften für NK wurden
- monatelang überhaupt nicht eingezogen
- jahrelang zu spät eingezogen.
Das WEG-Girokonto wurde daraufhin überzogen, Versorger-Lastschriften bankseits nicht mehr eingelöst. Die Rücklastschrift-Gebühren wurden der WEG als übliche Bankgebühr belastet.
Lösung der HV Widrich: Das Rücklagenkonto wurde eigenmächtig aufgelöst und das Guthaben auf das Girokonto... weiterlesen
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