WARNUNG!!!
Leinder eine bittere Enttäuschung!!!
Wenn man bei einem Gebrauchtwagenkauf wenigstens etwas Sicherheit vor versteckten Mängeln haben möchte muss man schon bei einem Händler kaufen. Dieser Händler unterliegt nämlich der Gewährleistungspflicht von einem Jahr.
Und zumindest in den ersten 6 Monaten greift die Beweislastumkehr wodurch der Händler beweisen müsste, dass der Schaden nicht bei dem Verkauf bestand. Da dies beinahe unmöglich ist gilt also in der Regel, auch in der deutschen... weiterlesen
Rechtsprechung, DER HÄNDLER HAT DIE BESEITIGUNG DES MANGELS ZU TRAGEN. Zunächst in der selbstvornahme oder durch eine von ihm genehmigte Werkstatt.
Soweit so klar, möchte man meinen.
LEIDER NICHT BEI FORD KLEINE AUS PADERBORN
Hier ist man leider nicht der Ansicht das die deutsche Rechtsprechung auch für Ford Kleine gilt wodurch ich gezwungen werde ca. 600€ Streitwert (ja 600€, für mich viel Geld, für das Autohaus wohl eher Peanuts) auszulegen. Und dann beginnt die Rennerei mit Anwalt und wer weiß wie lange das dann dauert.
Man möchte kotzen weil man genau das nicht haben wollte und sich auf die Onlinebewertungen verlassen hat.
Deswegen möchte ich hier vor Ford Kleine WARNEN!!!
Wer eine stressfreie Nachsorge nach dem Autokauf haben möchte und bei einem Kompetenten Händler kaufen möchte der sich nicht vor seinen Pflichten drückt, sollte sein Auto woanders kaufen!!!
Für Ford Kleine bleibt mir nur ein Fazit:
Setzen sechs, was gut ich habe eine Rechtschutzversicherung! Und es gibt mehr Zinsen als bei der Bank auf die 600€.[verkleinern]