Katastrophal.
Die Kanzlei Denk & Becker wurde mit einem Grundstücks-Schenkungsvertrag beauftragt. Die Bearbeitung wurde über einen Zeitraum von fast 6 Monaten verschleppt. Die Notare waren während des gesamten Zeitraums für mich unsichtbar und die Kommunikation lief ausschließlich über Mitarbeiterinnen ab. Der erste Vertragsentwurf entsprach überhaupt nicht dem von mir ausgefüllten Datenblatt. Fünf Wochen hörte ich danach nichts mehr. Telefonische Anfragen nach dem Bearbeitungsstand blieben... weiterlesen
erfolglos. Im nächsten Vertragsentwurf war ein wichtiger Punkt immer noch offen und unklar, der vom Notar hätte geklärt werden sollen. Ich hörte danach erneut fast zwei Monate nichts. Dann erreichte ich die offenbar zuständige Mitarbeiterin. Es stellte sich heraus, dass die letzte Mail von mir nicht an sie weitergeleitet worden war. Danach erneut vier Wochen keine Informationen oder Rückmeldungen. Zwischendurch schrieb die Mitarbeiterin, sie würde beim Notar Rücksprache halten und sich wieder melden, was nicht geschah. Es tauchten bei mir immer neue Fragen auf, die eigentlich bereits in einem anfänglichen Beratungsgespräch des Notars aufgekommen und geklärt worden wären, wenn es denn seine direkte Mitwirkung oder Beratung gegeben hätte. Auch dadurch blähte sich der Zeitaufwand für mich unnötig auf. Ich wandte mich per E-Mail auch direkt an den Notar mit der Bitte um Rückmeldung und Klärung der offenen Punkte. Keine Reaktion. Nach fast einem halben Jahr Bearbeitungszeit schickte die Kanzlei zwei Tage (!) vor dem vereinbarten Beurkundungstermin einen erneut fehlerhaften Vertragsentwurf, in dem noch nicht einmal grundlegende Dinge wie der Umfang der Schenkung richtig wiedergegeben waren. Nach meiner Reklamation schrieb mir die Kanzlei lapidar, dass der Beurkundungstermin auf einen unbekannten Zeitpunkt verschoben wird. Durch die langen Verzögerungen drohte bei mir ein hoher Schaden zu entstehen. Daher zog ich die Notbremse und wechselte zu einem anderen Notar, von dem ich von Anfang an persönlich beraten wurde, wo die Bearbeitung in wenigen Tagen abgeschlossen war und schnell eine Beurkundung stattfand.
Am 11.4.2023 (Poststempel) wurde mir für die „Leistung“ von Denk & Becker eine Rechnung zugesandt, die am 13.4.2013 bei mir einging. Die Rechnung trägt das Datum 28.3.2023 und die Kanzlei verlangt darin die Bezahlung innerhalb von zwei Wochen. Die Zahlungsfrist war also schon beim Eingang der Rechnungen überschritten. Die Angelegenheit geht zu meinem Rechtsanwalt und ich reiche Beschwerde bei der Notarkammer Baden-Württemberg ein.[verkleinern]