Unfassbar!
Die Habila GMBH - Tübingen (Pflegedienste) als verantwortliche Stelle gegenüber ihren Zweigstellen (hier betroffen: Zweigstelle Markgröningen) untersagt wehrlosen behinderten Bewohnern Besucher empfangen zu dürfen. Nach Art.13 GG dürfen Heimbewohner selbst entscheiden, wem sie in ihren Räumlichkeiten Zutritt gestatten. Die Habila-GMBH verstößt damit gegen Grundrechte: Art.13GG, Art.2GG (Persönlichkeitsrecht), Art.1GG (zur Würde des Menschen gehört, jederzeit Besuche empfangen zu... weiterlesen
dürfen [siehe: Hausrecht in Heimen/Bundesministerium]). Weiterhin verstößt habila gegen die vertraglich festgelegten Heimgesetze. (Heimgesetz
Abschnitt 2, § 10, wonach Besuche (vor allem auch für Außenstehende) zu ermöglichen sind).
Dies hat mit einer (großartig propagierten) „Eingliederungshilfe“ bzw. Teilhabe nichts mehr zu tun! Die dort Untergebrachten sind praktisch Gefangene, die keine Freunde haben dürfen, die nicht über ihren persönlichen Bereich selbst bestimmen dürfen, die von der Einrichtung bestimmt, bzw. bevormundet werden. Da mir somit ein Besuch zu einer befreundeten Person ohne nachvollziehbaren Grund verweigert wird, und jeder Versuch einer gütlichen Übereinkunft erfolglos blieb, muss ich nun gegen diese Einrichtung gerichtlich vorgehen! Traurige Sache. Einer Pflegeorganisation, die gegen Grundrechte sowie gegen die einschlägigen Heimgesetze verstößt, sollte die Lizenz entzogen werden.[verkleinern]