Gerade ein zwei Wochen altes Fahrrad zu einer Reparatur gebracht. Der Techniker wollte die Gewährleistungsplicht nicht anerkennen. Er wurde unfreundlich.
Mit großem murren hat er es dann doch gemacht. Ich müsste im beweisen, dass der Fehler nicht von mir kommt.
Wenn Sie ein Produkt kaufen, bekommen Sie immer die gesetzliche Gewährleistung gemäß § 437 Bürgerliches Gesetzbuch. Ihr Recht auf Gewährleistung gibt Ihnen der Händler. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Sie können zwei Jahre... weiterlesen
lang Ansprüche geltend machen, wenn ein Sachmangel auftritt. Der Händler muss dafür einstehen, dass die Kaufsache, zum Kaufzeitpunkt, keine Mängel aufweist. Bei der Garantie ist der Zustand beim Kauf nicht relevant.
Im ersten halben Jahr, gilt bei der Gewährleistung die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Sie müssen dann nichts beweisen. Nach dem ersten halben Jahr, müssen Sie beweisen, dass Sie den Mangel nicht durch unsachgemäße Verwendung verursacht haben. Das wird Ihnen vielleicht nicht immer gelingen, außer das Gerät hat einfach beim normalen Gebrauch Funktionen eingebüßt.[verkleinern]