Lieber Herr Stocks,bei der, auch dank Ihnen, sehr guten Informationsveranstaltung zur B 31 am vergangenen Dienstag habe ich darauf hingewiesen, dass die planfestgestellte, durch Gerichtsbeschluss bestätigte Südumfahrung der Stadt Markdorf in einem Teilbereich nur 2,5 Km von der Trasse C 1 entfernt ist und somit diese Straße, die jederzeit vom Kreis als Bauträger gebaut werden kann, nach meiner Meinung planerisch dargestellt und bei der Abwägung der Trasse C 1 Berücksichtigung finden muss, ansonsten, so würde ich befürchten, die Abwägung ermessensfehlerhaft wäreAuf meine Frage sind Sie nicht eingegangen, gibt es dafür Gründe?Ich habe mich gefreut, Sie zu sehen; Besprechungen mit Ihnen waren immer etwas Besonderes.Lieber GrußGebhard Geiger
geschrieben für:
Umweltschutz
in Tübingen
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