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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    2. von 3 Bewertungen


    Achtung Fallstrick TÜV: Es wurde ein HU-Termin vereinbart. Soll der Wagen vorher gecheckt werden? Nein, so der Kundenwunsch. Ein nennenswerter vierstelliger Euro-Betrag müsse vor der Hauptuntersuchung investiert werden, so das kostenpflichtige, nicht in Auftrag gegebene Urteil von Seibald & Wagmüller. Das Kfz wurde dem TÜV-Prüfer nicht vorgeführt. In einer anderen Meisterwerkstatt wurden bei der TÜV-Prüfung geringfügige Mängel festgestellt. Eine derartige Geschäftspraxis stinkt zum Himmel.

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    Autohäuser in Ottobrunn

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