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Bewertungen (1)


  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    23. von 66 Bewertungen


    Guter Tipp, lassen Sie sich das nicht gefallen. Mir ging es ähnlich und ich habe dem Unternehmen per Einschreiben eine Frist zur Leistungserfüllung gesetzt. Nachdem diese erfolglos verstrichen ist, habe ich eine erste Mahnung gesendet, mit dem Hinweis dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und das Geld innerhalb von zwei Wochen auf mein Konto zurückzuerstatten ist, bevor der Anwalt eingeschaltet wird. Ich habe nun 85 % zurückerstattet bekommen mit dem Hinweise, dass 15% einbehalten wurden, um die dem Unternehmen entstandenen Kosten zu decken. Hallo? Welche Kosten sind denn durch die Nichterbringung der Leistung entstanden? Aktuelle läuft die zweite Mahnung und notfalls werde ich mir die restlichen 15% über den Rechtsweg zurückholen! Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Personal sehr unfreundlich und teilweise schon unverschämt ist, aber bleiben Sie am Ball, es lohnt sich!

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    Ballonfahrten / Freizeitanlagen in Köln

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