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  1. Userbewertung: 1 von 5 Sternen

    1. Bewertung


    Die Firma Barthelt hat für uns ein Dachfenster installiert. Allerdings war unser Hausverwalter nicht zufrieden mit der Abdichtung und hat entsprechend sich geweigert das Resultat abzunehmen. Ich hatte zunächst 50% der Rechnung bezahlt und der Firma gebeten für Nachbesserung zu sorgen. Daraufhin drohte mich der Geschäftsfrüher, wenn ich nicht fristgerecht seine Rechnung begleiche, werde er Rechtswege einleiten. Dann hatte ich dem Geschäftsfrüher noch einen verbesserten Vorschlag gemacht, dass ich 85% von der Gesamtsumme der Rechnung bezahle. Das Fenster hat ja was gekostet. Den Rest bezahle ich, wenn die Nachbesserung erfolgt ist. Zudem habe ich sogar angeboten, die Kosten für die Nachbesserung ebenfalls zu bezahlen. Ich würde mich schriflich zu meinen Verpflichtungen erklären. Und er solle sich wiederum schriftlich erklären, dass er die Nachbesserung begleitet. Dabei habe ich extra gesagt, dass ich uns egal ist, ob sie oder eine Fremdfirma die Nachbesserung durchführt. Uns war es einfach wichtig, falls eine Fremdfirma die Nachbesserung ausführt, dass seine ursprüngliche 5 jährige Gewährleistung nicht erlöscht. Da es im Vorfeld Kommunikationsschwierigkeiten zwischen der Firma und dem Hausverwalter gab, wollte ich nicht die alleinige Schuld der Firma geben und wollte mit meinem zweiten Vorschlag meinen guten Willen zeigen. Ich erhielt keine Antwort auf mein zweites Angebot. Allerdings bekam ich nach 2 Wochen einen Anwaltsbrief, wonach ich die Gesamtsumme zahlen soll und auch noch die Anwaltskosten zu tragen habe. Ich finde deren Reaktion völlig unangemessen und bin sehr verärgert.

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    Klempnereien in Berlin

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