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Klärung der Sachlage: statt juristisch fachlich fundierter Begründung unsachliche Argumentation aus dem Affekt - auf unsere Kosten! Von daher eigentlich gar keinen Stern - geht aber nicht.1.
Leider war Frau Böhnleins Umgangston von unfreundlich bis komplett im Ton vergriffen - mündlich sowie schriftlich.
Fazit: von meiner Seite her keine Empfehlung!